Auf dieser PKW Rundreise lernen Sie die kulinarischen und landschaftlichen Highlights der wunderschönen Halbinsel Istriens kennen. Die Reise führt Sie ab Opatija zu den schönsten Orten der Region. Um die Kulinarik des Landes kennenzulernen, erhalten Sie ein Olivenöl-Tasting sowie eine Weinverkostung bereits inklusive. Die malerische Kvarner Bucht erkunden Sie auf einer Bootsfahrt. Hier können Sie die strahlende Sonne, das türkisblaue Wasser und die Aussicht auf die malerische Landschaft in vollen Zügen genießen.
Willkommen in Istrien! Die Anreise nach Opatija erfolgt in Eigenregie.
Inklusive Abendessen
Sie übernachten im 4* Hotel Paris oder gleichwertig in Opatija. https://hotel-paris.hr/
Entfernungen: Opatija-Pula ca. 100 km, 01:15 Stunden
Heute erkunden Sie den Süden von Istrien. Ihr erster Halt ist die älteste Stadt der Halbinsel, Pula. Die Stadt ist ein schöner Mix aus Alt und Neu. Das Highlight ist das Amphitheater, die auch als Arena von Pula bekannt ist. Den Eintritt in die Arena haben Sie bereits inklusive.
Entfernungen: Pula-Rovinj ca. 35 km, 45 Minuten
Weiter geht es für Sie von Pula entlang der Westküste nach Rovinj. Die idyllische Hafenstadt besticht durch seine pulsierende Uferpromenade und romantische Altstadt, die zum Flanieren und Verweilen einlädt.
Istrisches Olivenöl gilt als eines der besten der Welt, daher ist eine Verkostung bei einem lokalen Hersteller für Sie inklusive.
Inklusive Frühstück und Abendessen
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Erkunden Sie heute die Höhepunkte von Opatija. Die charmante Küstenstadt im Norden der Kvarner Bucht befindet sich unterhalb des Berges Ucka und ist eine faszinierende Mischung aus Kultur, Natur und wunderschönen Stränden. Gepflegte Villen, Kirchen, Parkanlagen, die Kroatische Ruhmesstraße und der Hafen Portic sind nur einige Highlights.
Entfernungen: Opatija-Rijeka ca. 15 km, 30 Minuten
Gleich in der Nähe von Opatija befindet sich die Stadt Rijeka. Rijeka besticht durch ihre historischen Sehenswürdigkeiten in der Altstadt. Bewundern Sie den alten Stadtturm aus dem 17. Jahrhundert, den Eingang zur Altstadt und Wahrstadt von Rijeka. Ein Stück weiter sehen Sie bereits die barocke St. Veit Kathedrale, deren monumentale Form in Kroatien einzigartig ist. Im wunderschön angelegten Kasalisni Park befindet sich das Nationaltheater und auf dem belebten Marktplatz an der Mole treffen sich Einheimische und Touristen beim Einkauf von frischen Lebensmitteln. Nehmen Sie sich unbedingt auch etwas Zeit, um den „Korzo“, die Flanier- und Shoppingmeile von Rijeka zu besuchen.
Als Highlight erhalten Sie zum Mittagessen ein 3-Gänge Fisch Menü in einem lokalen Restaurant.
Entfernungen: Rijeka-Kastav ca. 15 km, 20 Minuten Nordwestlich von Rijeka befindet sich Kastav, eine antike Stadt mit mittelalterlicher Stadtmauer und neun Wehrtürmen. Hier steht eine Weinverkostung auf dem Programm. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Weine aus der Region zu verkosten. Im Anschluss an einen ereignisreichen Tag treten Sie die Rückfahrt nach Opatija an.
Inklusive Frühstück, Mittag- und Abendessen
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Genießen Sie eine ganztägige Bootsfahrt, um die Kvarner Bucht vom Wasser aus zu erkunden. Sie genießen ein Mittagessen an Bord und besuchen die Inseln Krk und Cres.
Inklusive Frühstück, Mittag- und Abendessen Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Entfernungen: Opatija - Motovun - Groznjan - ca. 80 km, 1,5 Stunden Heute fahren Sie ins Mirna Tal und besuchen die historischen Orte Motovun und Groznjan. Beide Orte verfügen über malerische Altstädte und sind umgeben von grüner Landschaft. Weinliebhaber und Feinschmecker kommen hier auf ihre Kosten, denn in dieser Region befinden sich ausgezeichnete Restaurants und familiäre Weinkellereien. Genießen Sie ein Trüffel-Menü zum Mittagessen sowie ein Wine Tasting in einem der lokalen Betriebe.
Inklusive Frühstück, Mittag- und Abendessen Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Heute endet Ihre Reise. Die Abreise erfolgt in Eigenregie.
Die meisten Gäste unternehmen diese Hauptreise mit diesen Vor- und Nachprogrammen
Tipp! Alle Vor- und Nachprogramme zur Wahl im nächsten Schritt
Kombinieren Sie diese Hauptreise nach individuellen Wünschen mit
Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
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Max. Temperatur °C | 9 | 10 | 12 | 16 | 21 | 25 | 28 | 28 | 24 | 20 | 13 | 10 |
Min. Temperatur °C | 4 | 3 | 6 | 9 | 13 | 16 | 19 | 19 | 14 | 11 | 7 | 4 |
Sonnenstunden / Tag | 5 | 6 | 7 | 9 | 11 | 12 | 12 | 11 | 9 | 7 | 5 | 5 |
Regentage | 11 | 9 | 10 | 12 | 12 | 12 | 9 | 9 | 10 | 11 | 12 | 12 |
Wassertemperatur | 11 | 10 | 11 | 13 | 17 | 21 | 24 | 24 | 22 | 19 | 16 | 14 |
U. a Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EWR-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz, die ein während des Aufenthalts gültiges Ausweisdokument vorlegen können.
(b) [1] Türkische Staatsbürger, die Inhaber eines Schengenvisums sind oder eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Zypern oder Rumänien, benötigen kein kroatisches Visum.
Einreise und Transitvisum: 60 €.
Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Maximal 3 Monate.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, über gültige Rück-/Weiterreisetickets und -papiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens vier Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(e) Gebühr (per ec-Karte bei Antragstellung oder mit vom Konsulat zur Verfügung gestellten Einzahlungsschein).
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bargeld, ec- oder Kreditkarten, Reiseschecks, Arbeitsbescheinigung, die letzten drei Lohnabrechnungen o. Ä.).
(g) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung).
(h) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft.
(i) Ggf. Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben).
(j) gültige Auslandskrankenversicherung.
Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
2-3 Wochen.
Expressbearbeitung dringender Anträge: bis zu 3 Tage.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Bargeld, Kredit- und ec-Karten, Schecks oder anderen Geldmitteln erfolgen.
Ausländer, die keine EU-Bürger sind, müssen sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise bei der örtlichen Polizei- oder Tourismusbehörde registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst). Eine erneute Anmeldung ist bei jedem Ortswechsel erforderlich. Für EU-Bürger ist nur dann eine Registrierung obligatorisch, wenn sie sich länger als 90 Tage in Kroatien aufhalten.
Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Kroatien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen bei der Ausreise aus Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten/Eltern mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz, die ein während des Aufenthalts gültiges Ausweisdokument vorlegen können.
(b) [1] Türkische Staatsbürger, die Inhaber eines Schengenvisums sind oder eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Zypern oder Rumänien, benötigen kein kroatisches Visum.
Stand - Wed, 29 Jun 2022 10:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 14 Jul 2022 10:07:16 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19 (Ausreise und Transit),
Sicherheit (Landminen, Kriminalität),
Natur und Klima,
Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr, rechtliche Besonderheiten),
Einreise und Zoll (Heimtiere),
redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Transitreisen durch Kroatien sind ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen, insbesondere auch im Umfeld von Fußballspielen und anderen großen Sportveranstaltungen sowie Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Obwohl seit Ende des Balkankrieges in Kroatien umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne prilazite") ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung.
Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.
Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz. Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte ersichtlich.
In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering, auch Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommen vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage und am Busbahnhof.
Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.
Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima.
In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Am 28. und 29. Dezember 2020 kam es ca. 50 km südlich der Hauptstadt Zagreb, nahe der Ortschaften Sisak und Petrinja zu Erdbeben der Stärke 5,2 bzw. 6,4 auf der Richterskala. Es gab Todesopfer und zahlreiche Verletzte sowie erhebliche Schäden und Zerstörungen in den genannten Gemeinden. Auch viele Gebäude in der Hauptstadt Zagreb wurden beschädigt. Seither ist es zu weiteren spürbaren Erdbeben geringerer Stärke gekommen.
Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen ist nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen.
Diese Kontrollpflicht betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.
Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in Kuna oder Euro in bar oder per Kredit- bzw. Bankkarte zu entrichten ist.
Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.
Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.
Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: potvrda) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.
Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
In Kroatien wird Homosexualität gesetzlich respektiert, ist in Teilen der Gesellschaft jedoch nicht akzeptiert, insbesondere außerhalb der größeren Städte und der Tourismusgebiete. Seit 2014 gibt es gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.
Der Handel mit Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre auch bei geringen Mengen.
Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch von geschützten und wertvollen Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency. Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.
Landeswährung ist der Kuna (HRK). Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Bank- oder Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in EUR berechnet, zu zahlen ist jedoch in Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna bewegt sich bei 7,5 HRK für 1 EUR.
Banken bieten an Geldautomaten bei der Abhebung von Euro-Konten meist einen „garantierten Wechselkurs" an. Dieser ist regelmäßig deutlich schlechter als der („nicht garantierte") Tageskurs, der sonst zur Anwendung kommt und in der Regel die günstigere Wahl ist.
Ein- und Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Die kroatische Grenzpolizei besitzt seit Ende Juni 2017 einen Vollzugriff auf das Schengener Informationssystem und Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei konsequent eingezogen.
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
Kroatien ist bisher kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. An der slowenisch-kroatisch Grenze finden nach wie vor Grenzkontrollen statt, bei welchen ein gültiges Ausweis-/Reisedokument vorzulegen ist. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern ein solches Dokument nicht vorgelegt werden kann, kommt es regelmäßig zu einer Zurückweisung an der Grenze. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.
EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der Dreimonatsfrist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anmelden.
Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthaltsortes von EU-Staatsangehörigen wird in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren.
Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.
Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel aus Drittstaaten auf dem Landweg gelten folgende Obergrenzen:
Die unangemeldete Einfuhr von Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.
Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kroatien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Im Norden des Landes kann es zwischen Mai und August zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen, siehe Merkblatt FSME.
Des Weiteren werden durch Zeckenstiche auch Erkrankungen wie Borreliose und das sog. Zeckenbissfieber (Rikettsien) übertragen. Impfungen für diese beiden Erkrankungen existieren nicht.
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Unter Umständen müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Kroatien.
Zagreb.
Kroatien grenzt im Norden an Ungarn und Slowenien, im Osten an Serbien und an Bosnien-Herzegowina, im Westen ans Mittelmeer und im Süden an Montenegro. Es besitzt einen langen, sich nach Süden hin verengenden Küstenstreifen an der Adria mit den Häfen Rijeka, Pula, Zadar, Sibenik, Split und Dubrovnik und ein größeres Gebiet im Inland, das sich von Zagreb in östlicher Richtung bis an die durch die Donau gebildete Grenze zu Serbien erstreckt. Kroatien bietet vielfältige Landschaften wie die flache Ebene an der ungarischen Grenze, die Berge mit Hochebenen an der Adriaküste und die fruchtbaren Gebiete zwischen den Flüssen Dau, Donau und Save. Der höchste Berg des Landes ist der Dinara mit 1831 m.
Republik seit 1991. Verfassung von 1990, letzte Änderung 2010. Einkammerparlament: Repräsentantenhaus (Sabor) mit 151 Mitgliedern. Kroatien wurde 1996 in den Europarat aufgenommen. Seit 1997 hat Kroatien wieder die Souveränität über Ostslawonien und der 1995 aufgelösten Republik Serbische Krajina. Unabhängig seit 1991 (von Jugoslawien).
Zoran Milanović, seit Februar 2020.
Andrej Plenkovic, seit Oktober 2016.
220 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 27 März bis 30 Oktober 2022)
Mit einer 1.778 km langen Küste, mehr als 1.000 Inseln (von denen 47 bewohnt sind) und einem milden Mittelmeerklima hat sich Kroatien zu einem der gefragtesten Reiseziele Europas entwickelt.
Aber Kroatien hat nicht nur Wasser und Sonne zu bieten, sondern auch wunderschöne historische Städte wie Dubrovnik, Split und Trogir, die zum Weltkulturerbe der UNESCO gehören. Daneben sind auch die eleganten venezianischen Städte Hvar und Korčula in Dalmatien, die großen Hotels im Wiener Secessionsstil von Opatija in Kvarner sowie die goldenen byzantinischen Mosaike der Euphrasius-Basilika in Poreč, Istrien, von Interesse.
Eine leckere Küche aus frischen Meeresfrüchten vervollkommnet die perfekte Urlaubsdestination.
Kroatien ist auch für Abenteuerurlauber stark im Kommen. Die schroffen Bergketten des Nördlichen Velebit Nationalparks sind ideal zum Wandern und Klettern und das Cetina-Tal zum Wildwasser-Rafting geeignet. Die Adriaküste bietet beste Voraussetzungen für das Segeln, Tauchen und Kajakfahren.
Achtung: Bei Einreise ist eine Registrierung obligatorisch. Zur Vermeidung von Wartezeiten beim Grenzübertritt empfiehlt sich eine Registrierung vorab online entercroatia.mup.hr/.
Kroatiens nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) bietet mehrmals wöchentlich Flugdienste von zahlreichen europäischen Städten, darunter Frankfurt/M., Hamburg, München, Wien und Zürich nach Kroatien an.
Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Austrian Airlines (OS) und British Airways (BA) fliegen ebenfalls regelmäßig Zagreb, Split und Dubrovnik an.
Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt a.M. und Easyjet (U2) fliegt ab Berlin und ab Basel nach Zadar.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Split.
Wizz Air (W6) fliegt ab Wien nach Split und Dubrovnik.
Frankfurt - Zagreb: 1 Std. 20 Min.; Berlin - Zagreb: 1 Std. 35 Min. (ab 2 Std. 45 Min. mit Zwischenlandung); Wien - Zagreb: 50 Min.; Zürich - Zagreb: 1 Std. 20 Min.
Pkw: Kroatien verfügt über ein sehr gutes, schnell expandierendes Autobahnnetz. Die Autobahn 2 ist zwischen Ljubljana (Slowenien) und Zagreb durchgängig befahrbar und ermöglicht somit eine direkte Verbindung nach Mitteleuropa, von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb. Die Autobahn A3 verbindet Zagreb und Belgrad (Serbien), u.a. die slowenische Autobahn A4 verbindet Graz (A9) via Maribor mit Zagreb (A2).
Taxi: Taxifahrten in die Nachbarländer sind sehr günstig.
Fernbus: Flixbus verbindet Deutschland, die Schweiz und auch Österreich mit Kroatien, Eurolines nur Deutschland und die Schweiz.
Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar, mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es empfiehlt sich auch die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Das Bahnnetz verbindet alle größeren kroatischen Städte, mit Ausnahme von Dubrovnik. In die meisten europäischen Länder gibt es Direktlinien, in fast alle übrigen führen Bahnverbindungen mit Umsteigemöglichkeiten.
Es gibt eine tägliche ICE-Verbindung von München über Salzburg nach Zagreb.
Einen Überblick über Nachtzugverbindungen gibt das Nachtzug-Portal http://trainite.eu/.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren aus Deutschland und der Schweiz nach Kroatien, von der Schweiz aus über Österreich.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Kroatien gültig.
Die wichtigsten Hafenstädte Kroatiens sind u.a. Dubrovnik, Porec, Rijeka und Split.
Die Donau verbindet Kroatien mit den Donauländern.
Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Kroatien und Italien. Die wichtigsten Strecken sind Split-Ancona, Zadar-Ancona und Dubrovnik-Bari.
Die wichtigsten Fährschiffbetreiber sind Jadrolinija, In Capita, Venezia Lines und SNAV.
Linienflüge von Zagreb nach Split, Dubrovnik, Pula und Brac bietet die nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) an.
Pkw: Kroatien hat ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Über die A2 kommt man auf einer durchgängigen Autobahnstrecke von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb, mit Anschluss an die A1 (Zagreb - Zadar - Split - Ploce) sowie die A6 nach Rijeka. Das 90 km von Ploce entfernte Dubrovnik erreicht man nur über Landstraßen.
Von der slowenisch-kroatischen Grenze verläuft die A9 zwischen Umag und Pula auf der istrischen Halbinsel. Von der ungarischen Grenze gelangt man über Zagreb nach Rijeka und Sibenik in Mitteldalmatien. Die A7 verbindet Rupa mit der Hafenstadt Opatija.
Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar (Landeswährung oder Euro; Rückgeld oft in Landeswährung), mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert.
Tankstellen sind an Autobahnen und in größeren Touristenzentren rund um die Uhr geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften bleiben sie meist zwischen 12.30 und 15.30 sowie zwischen 19.30 und 7.00 Uhr geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Zapfsäulen-Automaten mit Banknoten bezahlen. Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten.
Bitte beachten: Oft werden Kraftstoffe mit den Bezeichnungen "Diesel" und "Super 95" (bleifrei) angeboten. "Diesel" ist jedoch speziell für Lkw gedacht, und "Super 95" (bleifrei) erfüllt nicht die europäischen Qualitätsanforderungen.
Verkehrsberichte gibt es bei den Kroatischen Engeln (Tel. (062) 99 99 99) und beim Kroatischen Autoklub (HAK), Tel. in Kroatien: +385 1 1987, vom Ausland aus: +385 1 4693 700).
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Autobahnen sind mit einem A und einer Zahl gekennzeichnet.
Schnell- und Staatsstraßen sind teils wie Bundesstraßen ausgebaut, teils autobahnähnlich, mit mehreren getrennten Fahrbahnen. Sie sind mit einem D (Abkürzung für Državna cesta) und einer oder mehreren Zahlen beschildert:
- einstellig für Staatsstraßen, die zumeist durch das ganze Land, bis an Landesgrenzen, verlaufen;
- zweistellig für Staatsstraßen auf dem Festland;
- dreistellig für Inselhauptstraßen (100er), grenzüberschreitende Zweigstrecken (200er), Zweigstrecken (300er), Hafenzufahrten (400er) und Verbindungsstrecken (500er).
Mietwagen kann man in Kroatien bei internationalen und nationalen Anbietern sowohl direkt an Flughäfen als auch in Städten oder größeren Ferienorten buchen.
Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Für Fahrer bis 24 Jahren und für Berufskraftfahrer 0,0 ‰.
- Helmpflicht für Radfahrer unter 16 Jahren.
- Telefonieren am Steuer ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Autofahrer müssen vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit eingeschaltetem Licht fahren. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Pflicht.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen, z.B. bei Panne oder Unfall.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Mit Anhängern außerhalb geschlossener Ortschaften:
- auf Land- und Schnellstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 90 km/h.
Für Autofahrer bis 24 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Bei Pannen bietet der ADAC-Auslands-Notruf: Tel. +49 89 22 22 22 ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte.
Der nationale Führerschein ist in Kroatien gültig.
Als Versicherungsnachweis gilt für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
In Ost- und Westslawonien, dem west- und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina besteht in vielen Gebieten immer noch Gefahr durch Landminen. In den meisten Fällen sind diese Gebiete mit Plastikstreifen oder Warnschildern gekennzeichnet. Autofahrer sollten diese Gebiete auf jeden Fall meiden und Hauptstraßen nicht verlassen.
Nähere Informationen sind bei der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski Centar za Razminiranje abrufbar. Informationen erteilen außerdem die jeweiligen Auswärtigen Ämter.
Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.
Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.
Die Bahn wurde in Kroatien lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.
Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik. Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse ist für die nächsten Jahre geplant.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Kroatien gültig.
Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.
Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Leitungswasser ist gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig durchgebratenem oder gekochtem Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Sommer und Herbst in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
In Kroatien und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Kroatien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Die meisten größeren Kreditkarten werden in vielen Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert (American Express, Diners Club, Mastercard und Visa). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Die Banken sind von 08.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, in großen Städten auch samstags bis 13.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Fremdwährungen können in Banken, in Wechselstuben oder auf Postämtern sowie den meisten Reisebüros, Hotels, Jachthäfen und auf Campingplätzen umgetauscht werden.
Amtssprache ist Kroatisch (lateinische Schrift). Serbokroatisch (kyrillische Schrift) wird von der serbischen Bevölkerung gesprochen; weitere Sprachen der Minderheiten u.a. Italienisch, Ungarisch und Serbisch.
Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.
Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus nicht EU-Ländern im Handgepäck zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
Bei Einreise mit dem Flugzeug:
Persönliche Wertgegenstände wie Schmuck, Fotoapparate, Videokameras, CD-/MP3-Player, Laptops, Mobiltelefone etc. sollten bei der Einreise deklariert werden (verstärkte Zollkontrollen).
Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.
Fleisch darf nur in Form von Fleischkonserven eingeführt werden. Für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern wird eine Erlaubnis benötigt. Bei Einfuhr von Waffen muss der Zoll darüber im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Es gelten Einfuhrbeschränkungen für die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten.
Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom kroatischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist die 00385. Öffentliche Telefonzellen sind mit Kartentelefonen ausgestattet. Telefonkarten sind an Zeitungskiosken, Postämtern, Hotels und einigen Touristengeschäften erhältlich. Postämter verfügen meist über öffentliche Telefone.
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (800/1800 Mhz). Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Hrvatski Telekom, A1 und Tele2. Die üblichen Roaming-Verträge mit internationalen Anbietern bestehen. Der Empfangs- und Sendebereich deckt fast das ganze Land ab.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Bei längeren Aufenthalten kann sich der Erwerb einer Prepaid SIM-Karte bei den lokalen Anbietern lohnen. Viele Anbieter haben spezielle Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist Hrvatski Telekom. Zagreb und andere größere Städte bieten kostenlose WiFi-Hotspots. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Internet-Cafés in Kroatien. Dank der mehr als 300 Wi-Fi-Hotspots, die überall in Kroatien verteilt stehen, besteht an vielen Orten kostenloser Zugang zum Internet. Auch viele Hotels, Jachthäfen, Campingplätze, Restaurants, Cafés und Bars bieten kostenloses Wi-Fi an. Häufig muss man dafür ein Passwort erfragen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.
Die Öffnungszeiten der Postämter sind im Allgemeinen Mo-Fr 07.00-19.00 Uhr und Sa 07.00-13.00 Uhr. In Großstädten haben Postämter oft bis 22.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind an Zeitungskiosken und Postämtern erhältlich.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Kroatien empfangen.
Traditionelle Handarbeiten wie Stickereien, Holzschnitzereien und Töpferwaren, Kristall, Lederwaren und Porzellan. Besuchern wird die Umsatzsteuer innerhalb eines Jahres zurückerstattet, falls der Wert der eingekauften Waren 500 Kn übersteigt.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-14.00 Uhr.
Die Adriaküste ist berühmt für ihr reichhaltiges Angebot an Meeresfrüchten, u. a. Krabben, Prstaci (Muscheln) und Brodet (Eintopf aus verschiedenen Fischen mit Reis). Im Landesinneren sollte man Manistra od Bobica (Bohnen mit Maissuppe) versuchen.
Getränke: Die örtlichen Weine sind gut. Italienischer Espresso ist beliebt und preiswert.
86% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Auch wenn die meisten Kroaten ein wenig Englisch sprechen, wird es gern gesehen, wenn der Gast ein paar Worte Kroatisch kann.
Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Einige Restaurants und Kneipen verfügen über abgetrennte Raucherzimmer.
Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.
Sicherheit: In den Grenzgebieten zu Serbien und Bosnien wird geraten, die Wege und Strassen nicht zu verlassen. Hier besteht weiterhin die Gefahr auf vereinzelte Landminen zu stoßen.
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